ALLGEMEINES ZUR MPU
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird dann von den Fahrerlaubnisbehörden/Führerscheinstellen gefordert, wenn aufgrund von bestimmten Gegebenheiten, Krankheiten / Gesundheitsstörungen, Auffälligkeiten und / oder Delikten die Fahreignung infrage gestellt ist. Bei Zweifeln an der Fahreignung kann die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung fordern. Dieses wird im Einzelfall entschieden. Bei bestimmten Sachverhalten wird immer eine MPU gefordert.
Bei der MPU soll dann überprüft werden, ob die Fahreignung wieder gegeben ist und die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden kann.
Das MPU-Gutachten ist dann die Grundlage für die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht.
In folgenden Fällen kann eine MPU angeordnet werden:
- Sie führten ein Fahrzeug mit 1,6 oder mehr Promille im Straßenverkehr, in Einzelfällen auch bei geringerer Blutalkoholkonzentration
- Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr, auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen
- Bei einer Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Drogen / Betäubungsmitteln
- Wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder ein erheblicher Verstoß
- Eine Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis
- eine Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Fahreignung stehen, wenn z. B. Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder wenn für eine Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.
- wenn Sie eine vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis (vorgeschriebenes Mindestalter ist noch nicht erreicht) beantragen wollen oder mehrfach durch die Führerscheinprüfung gefallen sind oder bei besonderen Anforderungen wie zum Beispiel Personenbeförderung.
Es gibt noch weitere Situationen wie zum Beispiel gesundheitliche Störungen, die ebenfalls eine medizinisch-psychologische Überprüfung zur Folge haben können.
Eine MPU kann ein negatives oder positives Ergebnis haben oder es kann zu einer Kursempfehlung kommen. Dieses ist aber nur bei Alkoholdelikten oder Drogendelikten der Fall. Wer eine Kursempfehlung bekommt, kann bei Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde nach der MPU an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung (§ 70 der FeV) teilnehmen und bekommt dann anschließend, nach erfolgreicher Teilnahme, den Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
In Deutschland gibt es zurzeit 14 amtlich anerkannte Träger für Begutachtungsstellen für Fahreignung, die MPUmax GmbH ist einer dieser Träger.