ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) und WIDERRUFSBELEHRUNG
  • 1 Vertragsgegenstand
    Die Auftragnehmerin erbringt auf Grundlage der durch die Fahrerlaubnisbehörde formulierten Fragestellung eine der folgenden Leistungen:
    1. Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) zum Zwecke der 
    2. Prüfung der Fahreignung zu der von der Fahrerlaubnisbehörde zuvor formulierten und dem Auftraggeber zugesandten Fragestellung               
    3. Erstellung eines fachmedizinischen Gutachtens
    4. Erstellung eines Blutanalyse-Gutachtens
  • 2 Pflichten der Auftragnehmerin
    1. Die Gutachtenerstellung erfolgt nach dem allgemein anerkannten fachwissenschaftlichen Stand. Die Auftragnehmerin legt einer medizinisch-psychologischen Begutachtung das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrerlaubnisverordnung, die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen, sowie die „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde.
    2. Die Gutachtenerstellung der Auftragnehmerin setzt einen Begutachtungstermin voraus, den die Auftragnehmerin mit dem Auftraggeber abstimmt und diesen schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
    3. Die Verantwortung für die berufliche Eignung der Gutachter sowie für den wissenschaftlichen Standard der Auftragsdurchführung liegt bei der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, welche der Auftragnehmerin zum Zweck der Durchführung der Begutachtung zur Verfügung gestellt werden, sowie aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen und Angaben sich ergebende Mängel bei der Begutachtung.
    4. Das auf Grundlage des Begutachtungstermins angefertigte Gutachten übersendet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber im Original. Eine unmittelbare Übersendung an die Fahrerlaubnisbehörde findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers statt.
  • 3 Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu dem mit der Auftragnehmerin abgestimmten Begutachtungstermin zu erscheinen. Eine nachträgliche Verhinderung hat der Auftraggeber spätestens drei Tage vor dem Termin schriftlich der Auftragnehmerin mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber nach diesem Zeitpunkt unverschuldet an der Wahrnehmung des Begutachtungstermins gehindert sein, hat er dies unverzüglich der Auftragnehmerin anzuzeigen. Eine Erkrankung des Auftraggebers ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
    2. Zu Beginn des Begutachtungstermins hat sich der Auftraggeber zum Zwecke der Identitätsprüfung durch einen gültigen Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis) auszuweisen.
    3. Zu dem Begutachtungstermin hat der Auftraggeber alle bei ihm vorhandenen, für die Gutachtenerstattung benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Mitzubringen sind insbesondere im Vorfeld erbrachte Abstinenznachweise im Original (auch solche, die bei der Auftragnehmerin erbracht wurden), etwaige Teilnahmebescheinigungen von MPU-Beratungsmaßnahmen sowie ärztliche Atteste, Entlassungsberichte und sonstige Bescheinigungen, die für die Begutachtung von Bedeutung sein können. Etwaige Sehhilfen (Brille) hat der Auftraggeber mitzubringen.
    4. Im Begutachtungstermin hat der Auftraggeber die ihm vorgelegten Fragebögen sowie die Fragen des Gutachters der Auftragnehmerin wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Er hat sämtliche von ihm eingenommenen Medikamente zu benennen. Er hat an der Begutachtung aktiv mitzuwirken.
    5. Ist der Auftraggeber der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtig, so hat er dies bei der Beauftragung der Auftragnehmerin mitzuteilen. Die Auftragnehmerin wählt einen vereidigten Dolmetscher aus und beauftragt diesen.
  • 4 Vergütung
    1. Die Auftragnehmerin erhält ein Untersuchungsentgelt. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach der durch die Fahrerlaubnisbehörde formulierten Fragestellung zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die genaue Untersuchungsentgelthöhe wird dem Auftraggeber mit dem den Vertragsschluss einleitenden Informationsschreiben mitgeteilt.
    2. Für die Zweitschrift des Original-Gutachtens erhält die Auftragnehmerin weitere 10,00 € zzgl. 19% Umsatzsteuer in Höhe von 1,90 €, zusammen 11,90 €. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf eine Zweitschrift des Gutachtens zu verzichten. In diesem Fall erstattet die Auftragnehmerin ein bereits für die Zweitschrift gezahltes Entgelt.
    3. Sollte der Auftraggeber einem Untersuchungstermin unentschuldigt fernbleiben oder einen solchen Termin ohne wichtigen Grund später als drei Tage vor dem Begutachtungstag absagen, so berechnet die Auftragnehmerin für den ausgefallenen Termin die Hälfte des  unter Ziffer 1 genannte Untersuchungsentgelt zzgl. 19% Umsatzsteuer. Das Untersuchungsentgelt für den wahrgenommenen Begutachtungstermin nach Ziffer 1 bleibt unberührt.
  • 5 Fälligkeit der Vergütung; Rechnungslegung
    1. Die Vergütung wird vollständig eine Woche vor dem von den Vertragsparteien abgestimmten Begutachtungstermin fällig. Die Auftragnehmerin führt die Begutachtung erst nach Zahlungseingang durch.
    1. Der Auftraggeber hat die Vergütung auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN: DE 29 2505 0180 0910 1878 27

BIC:  SPKHDE2HXXX

Sparkasse Hannover

  • 6 Gewährleistung; Haftung
    1. Für Sach- und Rechtsmängel des Gutachtens haftet die Auftragnehmerin nach den werkvertraglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Auftraggeber hat zuerst das Recht auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu. Erst nach dem Begutachtungstermin der Auftragnehmerin bekannt gewordene, für die Begutachtung relevante Umstände begründen keinen Mangel des Gutachtens.
    2. Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
  • 7 Aufrechnungsverbot
    Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen der Auftragnehmerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten       Ansprüchen aufrechnen.
  • 8 Verschwiegenheitspflicht
    1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Originale der schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, zu ihren Akten zu nehmen.
    2. Die Auftragnehmerin, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Gutachter werden alle bei der Begutachtung zur Kenntnis gebrachten Umstände vertraulich behandeln.
  • 9 Regelungen zum Datenschutz (DSGVO)
    1. Die Daten des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet, um gegenüber dem Auftraggeber die vertraglichen und evtl. vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragszweck. Zu den verarbeiteten Daten gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten des Auftraggebers (insbesondere Name und Adresse), die Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (insbesondere die in Anspruch genommene Leistungen, die Vergütung, Namen von Kontaktpersonen, etc.) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.). Im Rahmen der vertraglichen Leistungen können auch besondere Kategorien von Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Angaben zur Gesundheit des Auftraggebers, verarbeitet werden. Hierzu holt die Auftragnehmerin gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a. DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers ein.
    2. Die Auftragnehmerin offenbart oder übermittelt die Daten des Auftraggebers an Dritte, sofern dies der Erbringung der Leistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO dient, gesetzlich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO vorgeschrieben ist, den Interessen einer der Vertragsparteien gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dient oder gem. Art. 6 Abs. 1 lit d) DSGVO notwendig ist. Gleiches gilt im Rahmen einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 7 DSGVO. Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie Umgang mit etwaigen Schutz- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich ist, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  • 10 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Schriftform; Salvatorische Klausel
    1. Erfüllungsort für die beiderseitigen vertraglichen Pflichten ist der Sitz der Auftragnehmerin.
    2. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover.
    3. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
    4. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, die Regelung, die nach ihrer wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Widerrufsbelehrung Sie haben als Auftraggeber das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MPUmax GmbH, Große Packhofstraße 27/28, 30159 Hannover, 0511- 21932243, info@mpumax.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie den Vertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen haben. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass unsere Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.