Abstinenzbelege

Wenn Sie sich entschlossen haben, ohne Alkohol und / oder ohne Drogen zu leben, dann sollten Sie das dokumentieren und an einem Abstinenzkontrollprogramm teilnehmen, um Ihre Abstinenz in der MPU belegen zu können.

Das können Sie über Urinkontrollen oder über Haaranalysen erreichen.

Bei Alkoholscreenings wird auf Etylglucuronid (EtG) getestet, bei Drogenscreenings auf polytoxische Drogenrückstände.

Urinkontrollen auf Alkohol / auf Drogen

Diese laufen über ein halbes Jahr (4 mal) oder über ein Jahr (6 mal).

Haaranalyse auf Alkohol

Dieser ist nachweisbar bis zu einer Haarlänge von 3 cm, d.h., 2 Analysen in einem halben Jahr oder 4 in einem ganzen Jahr. 

Haaranalyse auf Drogen 

Drogen sind nur nachweisbar bis zu einer Haarlänge von 6 cm, d.h., 1 Analyse in einem halben Jahr oder 2 in einem ganzen Jahr.

Über welchen Zeitraum Sie die Abstinenz belegen sollten, hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen ist ein einjähriger Nachweis erforderlich, in manchen Fällen kann aber auch ein halbes Jahr ausreichend sein. Wir dürfen Sie diesbezüglich nicht beraten, aber allgemeine Fragen dazu können Sie bei unserem kostenlosen Informationstreff klären.

Wenn Sie bei uns ein Abstinenzprogramm durchführen lassen, ist sichergestellt, dass sämtliche CTU-Kriterien eingehalten werden, das sind Anforderungen, die an die Qualität und die Verwertbarkeit der Nachweise gestellt werden. Die laborchemische Untersuchung erfolgt qualitätsgesichert in einem anerkannten Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke. 

Wenden Sie sich an unsere Begutachtungsstelle, wenn Sie mit uns einen Abstinenzvertrag abschliessen wollen. Unsere Preise finden Sie auf der nächsten Seite.

Sie können sich aber auch direkt mit dem unten stehenden Link einloggen, Sie erhalten weitere Informationen und können direkt über das Internet einen Vertrag abschließen ->Portal Abstinenzprogramm<-