DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

 

Wenn Ihr Führerschein entzogen wurde und Sie eine Sperrfrist bekommen haben, können Sie 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Sie bekommen dann ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde mit der Aufforderung, an einer MPU teilzunehmen. Sie erklären sich damit einverstanden und können selber entscheiden, bei welchem Träger bzw. bei welcher Begutachtungsstelle Sie die MPU machen möchten.

Die Führerscheinstelle übersendet Ihre Verkehrsakte an die von Ihnen ausgewählte Begutachtungsstelle, zum Beispiel an die MPUmax GmbH.

Wir bestätigen Ihnen dann den Eingang Ihrer Akte und bitten Sie, die Kosten zu überweisen. Es ist auch möglich, den Betrag in bar am Untersuchungstag mitzubringen.

Nachdem der Bertrag bei uns eingegangen ist, bzw. wenn Sie sich entschieden haben, den Betrag in bar zu bezahlen, rufen Sie zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins in unserer Begutachtungsstelle an.

Wir bestätigen Ihnen den Termin schriftlich.

Die MPU wird zum vereinbarten Termin durchgeführt (siehe: Ablauf der MPU).

In der Regel erhalten Sie bei anderen Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung ca. 14 Tage nach der Untersuchung das Gutachten, bzw. 14 Tage nachdem alle Unterlagen eingegangen sind.

Die MPUmax GmbH erstellt die Gutachten bereits nach wenigen Tagen, in der Regel spätestens nach 5-10 Arbeitstagen (bei Vorlage aller notwendigen Belege).

Bei verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen können wir die Gutachten in der Regel bereits nach 3 Tagen fertigstellen.

Wenn Sie noch nicht alle Unterlagen, zum Beispiel von vorher durchgeführten Abstinenzkontrollen, am Untersuchungstag mitgebracht haben, brauchen wir natürlich länger, bis wir das Gutachten fertigstellen können. Dann verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Tage, die Sie brauchen, um die Unterlagen nachzureichen. Bei ca. 80 % der Fälle müssen aber keine weiteren Unterlagen nachgereicht werden.

Wir senden das Gutachten an Ihre Adresse und die Verkehrsakte senden wir an die Fahrerlaubnisbehörde zurück. Sie können das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet darüber, ob Sie ihren Führerschein bekommen, was in der Regel bei einem positiven Gutachten der Fall ist.