Wie es in anderen Institutionen mittlerweile üblich ist, gelten zur Sicherheit und Minderung einer Ansteckungsgefahr bestimmte Verhaltensregeln, wir müssen uns auch der aktuellen Lage anpassen. Deswegen möchten wir auf folgende Verhaltensregeln hinweisen:

Nachweis von „3G“ ab 24.11.2021 erforderlich:

  • geimpft, bzw. genesen und geimpft: Beleg  des vollständigen Impfschutzes und/oder
  • getestet: Aktueller POC-Antigen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt)

– Bitte nehmen Sie den Untersuchungstermin nur dann wahr, wenn sie derzeit gesund und symptomfrei sind. Falls ein Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, sollten Sie uns dieses mitteilen und den Termin nicht wahrnehmen

– Bitte verzichten Sie auf eine Begleitperson, wenn das möglich ist, damit die Anzahl der Menschen im Wartezimmer geringgehalten werden kann

– Desinfizieren Sie Ihre Hände direkt nach Betreten der Begutachtungsstelle, Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung

– Bitte betreten Sie die Räumlichkeiten nur mit einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP-Maske)

– Bitte halten Sie zu den anderen Menschen mindestens 1,5 m Abstand ein